Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und zahlt die Kosten für Schäden, die Sie gänzlich oder teilweise im Straßenverkehr verursachen. Die Kaskoversicherung ist dagegen freiwillig und übernimmt die Kosten bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden.
Eine Kaskoversicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie Schäden am eigenen Fahrzeug absichern möchten. Während die Teilkaskoversicherung beispielsweise Schäden durch Naturgewalten, Feuer oder Glasbruch und Wildunfälle abdeckt, übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden durch Vandalismus und selbstverursachten Schäden sowie nach Fahrerflucht einer nicht ermittelbaren Person.
Generell gilt: Je neuer und teurer Ihr Auto, desto umfangreicher sollte der Kaskoschutz sein.
Generell können Sie immer dann Ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn Sie Ihr Auto (neu oder gebraucht) erstmalig auf sich zulassen. Sie können Ihre Kfz-Versicherung selbstverständlich auch ordentlich zum Vertragsablauf kündigen. In der Regel ist der Stichtag der 30. November eines Jahres. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schadenfall möglich – in der Regel innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht.
Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die Höhe der Prämie teils signifikant beeinflussen. Generell gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag. Sie sollten jedoch immer in der Lage sein, im Schadenfall die vereinbarte Selbstbeteiligung immer auch selbst bezahlen zu können.
Anhand der Schadenfreiheitsklasse (SF) erkennt man die Anzahl Ihrer schadenfrei gefahrenen Jahre bzw. den Schadenverlauf Ihres Vertrags. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto geringer wird Ihre Schadenfreiheitsklasse und somit auch günstiger Ihr Versicherungsbeitrag.
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Ich glaube an das Pferd, das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.
Kaiser Wilhelm II (1859 – 1941)